Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietfahrräder Fahrrad Unger
§ 1 Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist bei Abholung des Fahrzeuges
durch den Mieter zu bezahlen. Als Vermietung gilt der Kalendertag ab 9 Uhr und bis 18 Uhr.
Zeitabweichungen sind gesondert zu vereinbaren.
Erfüllungsort ist das Fahrradgeschäft, in dem das Rad abgeholt worden ist.
§ 2 Jeder Mieter ist im Falle eines Schadens sowohl für sich und das Fahrzeug als auch gegenüber
Dritten selbst haftbar. Die Haftung des Vermieters wegen Vorsatz bleibt unberührt.
Alle Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.
§ 3 Die Fahrräder sind mit einem Fahrradschloss ausgestattet. Der Mieter ist für die Sicherung des
Fahrrades und der sachgemäßen Handhabung verantwortlich und haftet für den Verlust oder die
Beschädigung des Fahrrades, der Ausstattung und der Schlüssel.
Im Diebstahlsfall muss der Schlüssel nachgewiesen werden.
§ 4 Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad mit dem überlassenen Schloss stets abzuschließen und
gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich, für verloren gegangene und
abgebrochene Schlüssel des Fahrrades oder des Fahrradschlosses, unabhängig von etwaigen
weiteren Schäden 10,00 € pro Schlüssel zu ersetzen.
§ 5 Das Fahrzeug darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Übergibt der Mieter das Mietobjekt an
Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden, die am Mietobjekt durch den Dritten verursacht
werden. Dies gilt auch für Folgeschäden.
§ 6 Für Schäden am Fahrrad haftet der Kunde zu den gängigen Werkstattpreisen.
§ 7 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für aus einer Panne resultierende Schäden oder für
verschmutzte Kleidung.
§ 8 Eine Verlängerung des Mietzeitraumes ist nur nach Absprache möglich. Bei nicht rechtzeitiger
Rückgabe entsprechend dem Mietvertrag oder einer etwaigen Vertragsverlängerung verpflichtet
sich der Mieter, den doppelten Tagessatz pro angefangenem Tag zu bezahlen. Ist das Fahrrad 24
Stunden nach dem vereinbarten Termin noch nicht zurückgegeben, erstattet der Vermieter
Strafanzeige bei der Polizei. Der Mieter wird auf die Möglichkeit hingewiesen, eine eventuelle
verspätete Rückgabe des Fahrrades vorher dem Vermieter zu melden.
§ 9 Abnehmbare Displays an Fahrrädern, Pedelecs oder sonstigen E-Bikes müssen bei Verlassen des
Fahrrades entnommen werden. Displays sind nicht versicherbar und müssen stets in Höhe des
aktuellen Ersatzteilpreises vom Mieter ersetzt werden, falls diese nicht zurückgegeben werden.
§ 10 Mit Unterzeichnen des Mietvertrages erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen und
mangelfreien Zustand des vermieteten Fahrzeuges an.
§ 11 Buchungsstornierungen sowie Änderungen des Buchungszeitraumes sind bis 72 Stunden vor
Buchungsbeginn (9.00 Uhr des ersten Buchungstages) kostenfrei möglich. Danach verpflichtet
sich der Mieter, eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Mietpreises zu erstatten. Die
Stornierung muss in Textform und kann auch per E-Mail an die Adresse fahrradunger@web.de
erfolgen.
§ 13 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Geltung deutschen Rechts und – soweit zulässig –
den Gerichtsstand und Erfüllungsort Wasserburg für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem
Mietverhältnis.